Steuerbonus für Handwerkerrechnungen wird verdoppelt
Holzfachmarkt (01. Januar 2009)
Verbraucher können Handwerkerrechnungen ab 2009 in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen. Sie können dann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten absetzen. Die maximale Steuerermäßigung liegt dann bei 1.200 Euro statt bisher 600 Euro pro Jahr. Allerdings wird nur die reine Dienstleistung steuerlich begünstigt. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten. Aus der Rechnung muss also der Anteil, der auf die Dienstleistung entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden.
(Quelle VFF www.window.de)